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Pressemitteilungen des Landes & der Landespolizei zur Witterungsbedingten Lage in Mecklenburg-VorpommernPressemitteilungen
zur Witterungsbedingten Lage in Mecklenburg-Vorpommern ... Meldungen

16. bis 20. Dezember 2010



Minister Tesch: Freitag, den 17.12.2010 ist im ganzen Land unterrichtsfrei

Die landeseinheitliche schriftliche Gesellenprüfungen finden statt

Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Henry Tesch, informiert darüber, dass morgen, am Freitag, den 17.12.2010, in allen Schulen des Landes einschließlich der Beruflichen Schulen sowie der Schulen in freier Trägerschaft kein Unterricht stattfindet.

Diese Entscheidung hat das Bildungsministerium in Absprache mit dem Innenministerium und nach Konsultation mit dem Wetterdienst auf Hiddensee getroffen, weil die extreme Wetterlage zeitgleich überall in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich bis Freitag anhalten und somit den Schülerverkehr stark behindern wird.

Minister Tesch: "Es geht darum, Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der extremen Wetterlage und der schwierigen Verkehrssituation gegeben sind, auszuschließen."

Unabhängig davon sind jedoch alle Schulen geöffnet. Die Schulleiter organisieren die Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler. Im Bedarfsfall können die Eltern darauf vertrauen, dass die Betreuung ihres Kindes bis zur sicheren Heimfahrt gewährleistet ist.

Auf der Grundlage der konkreten örtlichen Bedingungen entscheiden die Eltern, ob sie diese Angebote in Anspruch nehmen.

Die landeseinheitlichen schriftlichen Gesellenprüfungen an den entsprechenden beruflichen Schulen des Landes finden, am Freitag, den 17. 12.2010,  planmäßig statt - unabhängig von der ansonsten geltenden Unterrichtsbefreiung.

Teilnehmer, die die jeweiligen beruflichen Schulen wegen Verkehrsbehinderungen nicht erreichen können, müssen  sich mit der Schule in Verbindung setzen.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist mit Blick auf die gesamte Wintersaison auf weitere Regelungen hin:

- Kinder und Jugendliche, die ihre Schule wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können, sind grundsätzlich entschuldigt.
- Letztendlich entscheiden die Eltern, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht.
- Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet.
- Informationen können bei den Kreisverwaltungen oder in den Schulen  eingeholt werden.
- Darüber hinaus informieren die Landkreise ihre Bevölkerung über Einschränkungen im Schülerverkehr durch die Medien. Eine Seite Zurück


Verkehrsunfallgeschehen vom Wochenende 17. bis 19.12.2010

Seit Freitag 06:00 Uhr ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Rostock 83 Verkehrsunfälle.

Speziell am Freitagmorgen (17.12.2010) und Vormittag kam es zu einer Vielzahl von Unfällen aufgrund von Schnee- und Eisglätte. Insbesondere führten plötzlich auftretende extreme Fahrbahnverhältnisse auf der Autobahn 20 östlich des Kreuzes Rostock zu einer Reihe von Unfällen. Unter anderem verunfallten dort im Zuständigkeitsbereich der PD Rostock auf der Autobahn 20 zwei Fahrzeuge der Bundespolizei, die sich auf dem Rückmarsch vom Castor-Einsatz befanden. Zumeist verliefen die Unfälle glimpflich und es blieb bei leichten Blechschäden. 13 Personen erlitten zumeist leichte Verletzungen.

Am Sonnabendmittags kam es auf der Straße von Güstrow nach Neu Strenz zu einem folgenschweren Unfall. Ein 23-jähriger gebürtiger Güstrower kam mit seinem PKW in einer Linkskurve auf schneeglatter Fahrbahn ins Schleudern, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und landete letztlich in einem größeren Busch. Der Fahrzeugführer wurde schwer verletzt ins KMG Klinikum Güstrow eingeliefert und wird derzeit intensivmedizinisch betreut. Er ist außer Lebensgefahr.

Die Polizeidirektion Rostock warnt in diesem Zusammenhang vor winterglatten Fahrbahnen. Auch auf bereits geräumten Strecken kann es aufgrund von Nebel oder Reifbildung zu Glätte kommen. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und vorsichtige Fahrweise. Eine Seite Zurück


Rettungsfahrzeuge müssen freie Zufahrten haben

Aus aktuellem Anlass weist das Amt für Umweltschutz alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass im Rahmen der Räum- und Streupflicht Schnee von den eigenen Grundstücken aber auch von den zu beräumenden Gehwegen nicht auf die Fahrbahn verbracht werden darf. Das gilt grundsätzlich für alle Straßen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Straßen, in denen kein Winterdienst auf der Fahrbahn durchgeführt wird wie beispielsweise mehrheitlich in der Gartenstadt und in Brinckmanshöhe. Durch ein derartiges Fehlverhalten wird der Individualverkehr stark behindert, Zufahrten für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr werden sehr eingeschränkt.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung für die Hansestadt Rostock sind Schnee und Eis auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens zu lagern. Wo es möglich ist, kann der äußerste Fahrbahnrand genutzt werden. Auf Gehwegen ohne Fahrbahn kann die Ablagerung auf dem an die Grundstücke der Reinigungspflichtigen grenzenden Teil des Gehweges erfolgen.
Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet werden. Von anliegenden Grundstücken dürfen Schnee und Eis in keinem Fall auf die Straße geschafft werden.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig Schnee oder Eis auf der Fahrbahn lagert, handelt gemäß Straßenreinigungssatzung in der Hansestadt Rostock ordnungswidrig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz erhalten aus der Bevölkerung entsprechende Hinweise und kontrollieren auch selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Durchführung des Winterdienstes. Werden Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock festgestellt, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Eine Seite Zurück

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